Wenn sich die epidemiologische Situation und die Lage in den Krankenhäusern nicht verschlechtert, ist ab dem 1. Mai folgendes nicht mehr Pflicht:
- die Pflicht zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen
- das Vorweisen eines grünen Pass jeglicher Art.
✔ Häufiges Waschen und Desinfizieren der Hände schützt!
✔ Wir halten einen Sicherheitsabstand zu Menschen in offenen und geschlossenen Räumen.